§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen und/oder Lieferungen der damm IT GmbH, nicht jedoch für Verträge mit Verbrauchern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als damm IT GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn damm IT GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltslos ausführt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist damm IT GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Leistung an den Kunden erklärt werden..
§ 3 Leistungen
Liefervereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die damm IT GmbH wird von seiner Lieferpflicht und der damit im Zusammenhang stehenden eventuell diesbezüglich weiter vereinbarten Dienstleistungspflicht frei, soweit und solange er nicht selbst beliefert wird. Die damm IT GmbH informiert in diesem Fall den Kunden unverzüglich und erstattet ebenso unverzüglich eventuell schon erhaltene Gegenleistungen des Kunden.
Die damm IT GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Jede Teillieferung gilt als selbständige Leistung.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die damm IT GmbH herleiten kann.
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. CD/DVD) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz-oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Soll die Installation der Software vor Lieferung erfolgen, erkennt der Kunde in jedem Fall die Bedingungen des Herstellers an.
Für Dienstleistungen gilt grundsätzlich eine Vergütung nach Zeit als vereinbart, sofern die Auftragsbestätigung der damm IT GmbH nichts Anderes genannt ist. Die damm IT GmbH zeichnet die Arbeitszeiten für den Kunden auf und weist diese dem Kunden spätestens bei Lieferung und/oder Montage nach. Einwendungen dagegen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Werktagen zu erheben.
Der Kunde hat Damm IT GmbH jederzeit ungehinderten Zutritt zu den Geräten und Anlagen zu gewähren und zudem einen Zugang für die Fernwartung zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat damm IT GmbH sämtliche in Bezug auf die IT-Anlage aufgeführten Informationen (Seriennummern, Dokumentationen, Lizenzen) zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde nicht die „Proaktive Backup Überwachung“ durch damm IT GmbH beauftragt hat, ist der Kunde für die tägliche Überprüfung der durch das Sicherungssystem automatisiert versendeten Benachrichtigungen verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, damm IT GmbH im Fall einer Störmeldung oder beim Ausbleiben der Benachrichtung länger 48 Stunden unverzüglich per Email an service@damm-online.com zu informieren. Dem Kunden ist bekannt, dass die vorstehend genannten Benachrichtigungen auch bei Erfolgsmeldung keine vollständige Wiederherstellbarkeit sämtlicher Daten und Systeme gewährleisten. Zu einem ordnungsgemäßen Datensicherungskonzept gehört zusätzlich die mindestens zweimal jährliche Durchführung eines Disaster Recovery Tests. Ein solcher Test ist außerdem bei Erweiterung der Serverinfrastruktur und Veränderungen von auf Server installierter Software notwendig. Sofern der Kunde damm IT GmbH nicht gesondert beauftragt, ist der Disaster Recovery Test kein Bestandteil der Leistungsverpflichtung von damm IT GmbH.
§ 4 Preise, Rechnungstellung, Zahlung
Die vereinbarten Lieferpreise verstehen sich ab Sitz der damm IT GmbH ohne Installation, Einarbeitung, Transport oder sonstigen Nebenleistungen. Die damm IT GmbH bedient sich bei Bedarf zuverlässiger Transportunternehmer mit üblichen Tarifen.
Soweit nichts anders vereinbart ist, werden die Dienstleistungen nach Zeit berechnet. Die Verrechnungssätze sind in Angebot und/oder Auftragsbestätigung der damm IT GmbH dargelegt.
Die damm IT GmbH versendet stets eine den Anforderungen zum Vorsteuerabzug genügende Rechnung. Vorbehaltlich anderweitiger Absprachen ist die Rechnung spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zu überweisen, sofern nicht Barzahlung, Lastschrift oder eine andere Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart worden ist.
Treten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auf (z.B. Zahlungsverzug, Zahlungsrückstände aus anderen Leistungen, schleppende Zahlungsweise, so ist die damm IT GmbH berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und bei mangelnder Vorauskasse-oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten.
Im Übrigen steht es der damm IT GmbH immer frei, abweichend von einer gegebenenfalls bis dahin anderen Praxis nur Zug um Zug zu liefern oder zu leisten.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferzeit
Bei zugesagten Lieferzeiten handelt es sich stets um unverbindliche Aussagen. Die Vertragspartner wissen, dass die damm IT GmbH von der Zulieferung der Hersteller abhängig ist, um die eigenen Lieferungen auszuführen und ggf. auch Dienstleistungen zu vollenden. Die damm IT GmbH ist dennoch bemüht, genannte Lieferzeiten pünktlich einzuhalten.
Wird ein vereinbarter Liefer-oder Leistungstermin aus von damm IT GmbH zu vertretenden Gründen überschritten, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens fünf Wochen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, damm IT GmbH dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung bzw. Leistung besteht.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt EXW Gießen (Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
Erfolgt die Lieferung an einen bei der Bestellung vom Kunden angegebenen Ort, trägt das Risiko des zufälligen Untergangs und die sonstigen Risiken der Versendung der Ware der Kunde, insbesondere haftet die damm IT GmbH nicht für zeitliche Verzögerungen, die durch die sorgfältig ausgewählte Transportperson zu vertreten sind. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde.
Eine eventuelle Übernahme der Frachtkosten durch die damm IT GmbH hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Außerhalb der Versendung: Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Software oder Hardware einschließlich Begleitmaterialien an den Kunden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte For-derungen) behält damm IT GmbH sich das Eigentum an den verkauften Waren vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Damm IT GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Damm IT GmbH gehörenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist Damm IT GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Damm IT GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß nachstehendem lit. (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Damm IT GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Damm IT GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Damm IT GmbH ab. Damm IT GmbH nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben Damm IT GmbH ermächtigt. Damm IT GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und Damm IT GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann Damm IT GmbH verlangen, dass der Kunde ihnen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist Damm IT GmbH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Damm IT GmbH um mehr als 10%, werden sie auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
§ 8 Leistungsstörungen
Für die Rechte des Kunden bei Sach-und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch-und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Installation oder mangelhafter Anleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs-und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist damm IT GmbH hiervon unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform Anzeige zu machen. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig von dieser Untersuchungs-und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch-und Minderlieferung) unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Damm IT GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, wird Damm IT GmbH nach seiner Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 15 Arbeitstagen zu gewähren. Der Kunde hat Damm IT GmbH die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Damm IT GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten, trägt Damm IT GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, sofern die Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Liegt tatsächlich kein Mangel vor, kann Damm IT GmbH vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungs-verlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf-und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde dies zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Liegt bei einer Lieferung ein von der Damm IT GmbH zu vertretender Mangel vor, ist die Damm IT GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Nachbesserung kann insbesondere in Hinweisen zur Behebung des Fehlers bestehen, beispielsweise durch Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Behebung des Fehlers durch den Kunden ermöglichen, insoweit ist ein Nachbesserungsanspruch ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern der Damm IT GmbH die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes beim Kunden oder bei der Damm IT GmbH zu gestatten. Verweigert der Kunde dies, ist die Damm IT GmbH von der Gewährleistung befreit.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Gewährleistung ist ausgeschlossen. Bei Annahmeverzug ist die damm IT GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nach Rücktritt aus diesem Grunde (sowie bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug des Kunden, § 4) kann die damm IT GmbH einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttokaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass nur ein geringerer Schaden als 15 % oder kein Schaden entstanden ist.
§ 9 Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet damm IT GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet damm IT GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet damm IT GmbH nach gesetzlichen Vorschriften wie folgt:
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(c) in allen übrigen Fällen nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden damm IT GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit damm IT GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn damm IT GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Rücktritt oder Kündigung müssen schriftlich erklärt werden, wobei die Schriftform durch Email und Telefax nicht gewahrt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Für Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen der Schadensersatzhaftung von damm IT GmbH beträgt ein Jahr ab Lieferung oder Leistung. Dies gilt nicht, soweit längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von damm IT GmbH und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
Mit der Erbringung der Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich keine Übertragung von Nutzungsrechten an damm IT GmbH zustehenden gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten verbunden. Eine solche Übertragung erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen ist damm IT GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl die erforderlichen Schutzrechte innerhalb angemessener Frist einzuholen oder dem Kunden eine zulässige Alternativlösung zu liefern.
§ 12 Geheimhaltung
Die Parteien werden vertrauliche Informationen, insbesondere zugänglich gemachte Muster, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Unterlagen, Geschäftsabsichten, Personendaten, Problemstellungen, Daten oder Problemlösungen und sonstiges Know-How, gleich welchen Inhalts, sowie visuell durch Besichtigung von Anlagen/Einrichtungen erlangte Informationen (nachstehend insgesamt: „Informationen“ genannt) über die sie im Rahmen der geschäftlichen Beziehung von der anderen Partei Kenntnis erhalten, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandeln, insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke verwerten. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung der anderen Partei bereits außerhalb des Vertragsverhältnisses vorbekannt sind,
- selbst entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erworben worden sind,
- allgemein bekannt oder Stand der Technik sind oder
- vom Vertragspartner, von dem sie stammen, freigegeben worden sind.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses haben die Parteien alle geheimhaltungsbedürftigen Informationen der jeweils anderen Partei, sei es in verkörperter oder digitaler Form, unaufgefordert zurückzugeben oder auf Wunsch der Partei, von der sie stammen, zu vernichten oder − soweit technisch mit zumutbarem Aufwand möglich − unwiderruflich zu löschen.
§ 13 Managed Workplace
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Überlassung von Hardware und - sofern im Einzelfall vereinbart - die Überlassung von Software ist (Managed Workplace). Zusätzlich kann die Erbringung von Managed Services hinzugebucht werden. Hierfür gelten eigene, zusätzliche Geschäftsbedingungen, die bei der Buchung von Managed Services oder auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die damm IT GmbH (im Folgenden auch “wir” oder “uns”) sie schriftlich bestätigt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages sind
- die Vermietung von Hardware (“Mietsache”),
- die Überlassung von Standardsoftware,
2.2. Die vertragsgegenständliche Hardware und Software ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
3. Installation der Software, Rechteeinräumung
3.1. Die Installation der vertragsgegenständlichen Software erfolgt durch die damm IT GmbH bzw. von ihr hierzu beauftragte Dritte.
3.2.Die damm IT GmbH gewährt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die Software während der Dauer der Überlassung für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen gelten die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht zu behandeln.
4.2. Der Kunde wird die Mietsache nur in vertragsgemäßer Weise, insbesondere auch unter Beachtung der Hinweise in der Benutzerdokumentation, nutzen und behandeln.
4.3. Mängel an der Mietsache wird der Kunde der damm IT GmbH unverzüglich melden. Gleiches gilt für den Verlust oder die Beschädigung der Mietsache. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
4.4. Der Kunde hat der damm IT GmbH zur Ausführung von Instandsetzungs-und Instandhaltungsmaßnahmen ungehinderten Zugang zur Mietsache zu ermöglichen. Dies beinhaltet ausdrücklich das Zurücksetzen oder die Bekanntgabe aller Hardware-Passworte (BIOS, Festplatte usw.), sofern eigenständig vergeben.
4.5. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird, gegebenenfalls durch gesonderte Beauftragung, und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere vor Beginn von Instandsetzungs-und Instandhaltungsmaßnahmen hat er in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen.
4.6. Erfolgt eine Maßnahme der Vollstreckung in die Mietsache, wird der Kunde die damm IT GmbH unverzüglich benachrichtigen und ihr den Namen und die Anschrift des Gläubigers mitteilen.
5. Änderungen an der Mietsache, Veränderung des Aufstellungsortes
5.1. Änderungen an der Mietsache darf der Kunde nur nach vorheriger Rücksprache mit uns durchführen. Das gilt auch für Erweiterungen oder den Austausch von Speichern oder sonstigen Komponenten, die Verbindung oder Vernetzung mit anderen Komponenten oder Rechnern oder Änderungen an oder Wechsel der Systemsoftware. Zustimmungsfreie Handlungen des Kunden im Hinblick auf die überlassenen Computerprogramme nach § 69d UrhG bleiben unberührt.
5.2. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf unser Verlangen den ursprünglichen Zustand wieder her. Der ursprüngliche Zustand beinhaltet ausdrücklich das Zurücksetzen oder die Bekanntgabe aller Hardware-Passworte (BIOS, Festplatte usw.), sofern eigenständig vergeben.
5.3. Eine Umsetzung der Mietsache (Ortswechsel) ist der damm IT GmbH rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die damm IT GmbH kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von der damm IT GmbH oder einem von der damm IT GmbH beauftragten Dritten vorgenommen werden. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten, wie gegebenenfalls entstehende Mehrkosten für Wartung und Pflege, trägt der Kunde.
5.4. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung werden nur vorgenommen, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Wir werden den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen.
6. Gewährleistung
6.1. Die damm IT GmbH gewährleistet, dass die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand ist. Die damm IT GmbH führt die erforderlichen Instandhaltungs-und Instandsetzungsarbeiten durch. Diese Arbeiten wird die damm IT GmbH dem Kunden, soweit möglich, rechtzeitig vorher ankündigen.
6.2. Der Kunde hat etwaige Mietmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und –analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels.
6.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der vereinbarten Servicezeiten durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist der damm IT GmbH ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Die damm IT GmbH kann die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Dabei ist das Zurücksetzen oder die Herausgabe der Hardware-Passworte (BIOS, Festplatte usw.) Voraussetzung der Mängelbeseitigung, sofern eigenständig vergeben.
6.4. Unerhebliche Fehler bleiben außer Betracht. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache.
6.5. Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen insoweit, als Mängel von an die Mietsache angeschlossener Hardware anderer Hersteller oder von mit der Mietsache verbundener Software anderer Anbieter herrühren.
6.6 Die damm IT GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung der Mietsache bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. Die damm IT GmbH haftet nicht für Fehler, die vom Kunden, dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen verursacht worden sind.
7. Rückgabe der Mietsache
7.1. Nach Ende der Mietzeit ist die Mietsache in allen Komponenten in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand vollständig an die damm IT GmbH zurückzugeben. Hierzu gehören auch sämtliche vom Kunden erstellte Programmkopien auf Datenträgern. Datenbestände des Kunden sind vollständig zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde wird der damm IT GmbH auf Verlangen die vollständige Rückgabe und Löschung schriftlich bestätigen.
7.2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel des Mietgegenstandes festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
7.3. Abbau und Rücktransport der Mietsache erfolgen durch den Kunden. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache. Der Kunde hat die Mietsache auf eigene Kosten auf dem Transportweg gegen Verlust, Untergang und Beschädigung zu versichern.
8. Vergütung, Zahlungsweise
8.1. Für die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zahlt der Kunde eine monatliche Vergütung, deren Höhe sich aus aus dem jeweiligen Einzelvertrag ergibt.
8.2. Der Mietzins für die mietweise überlassene Hardware umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten, ebenso vom Kunden zu vertretende notwendige Reparaturen.
8.3. Die Pflicht zur Zahlung der Monatsvergütung beginnt mit dem Datum der Auslieferung der Mietsache an den Kunden. Für den Monat der Auslieferung beträgt die Monatsvergütung für jeden Tag, der auf den Tag der Auslieferung folgt, 1/30 des als monatliche Vergütung vereinbarten Betrages.
8.4. Die Vergütung wird monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig.
9. Haftung für Datenverlust
Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird, gegebenenfalls durch gesonderte Beauftragung, und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet die damm IT GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
10. Schadensersatz
10.1. Die damm IT GmbH haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die die damm IT GmbH , ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die damm IT GmbH nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3.Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
10.4. Sofern die vertragliche Haftung der damm IT GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Vertragsbeginn, Laufzeit
11.1. Der Vertrag tritt mit dem Datum der Auslieferung der Mietsache an den Kunden in Kraft und hat - je nach Einzelvertrag - eine feste Laufzeit von 36 Monaten.
11.2. Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor seinem Ablauf von einer Partei gekündigt, so verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag kann nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. Die (separate) Kündigung einzelner Vertragsbestandteile ist nicht möglich.
11.3. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
11.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe kommen nur schwere und nachhaltige Verletzungen der vertraglichen Pflichten der Parteien in Betracht. Insbesondere die damm IT GmbH hat das Recht, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn
a) der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe von zwei Monatszahlungen oder über mehrere Zahlungstermine mit einer Summe in dieser Höhe in Verzug gerät;
b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
c) der Kunde seine Obhutspflicht gegenüber der Mietsache verletzt bzw. Beschädigungen an der Mietsache vornimmt oder rechtswidrig Programmkopien erstellt.
11.5. Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, ist ausgeschlossen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Verträge gilt materielles deutsches Recht.
Im Streitfalle sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig; soweit auch dem Kunden die Kaufmannseigenschaft zukommt (oder der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bunderepublik hat) örtlich das Gericht am Sitz der Damm IT GmbH, das zudem nach deutschem Prozessrecht verhandelt.
§ 15 Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Ihre Kontaktdaten werden zwecks Bearbeitung Ihrer Anfragen, Aufträge, Rechnungen, Garantieansprüchen etc. und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist; etwa an die mit der Lieferung der Ware oder Leistung betrauten Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Stand 01.05.2025
Zuletzt aktualisiert: 02. Oktober 2026